Treffen mit Betroffenen am 07.02.2014

Dieser Herr wird vom Jobcenter, aktuell trotz bekannter Begleitung, leicht drangsaliert, auch wenn es nicht sehr ernst ist. Aber es gibt Menschen, die vor Kleinigkeiten schon Angst haben, was auch respektiert und berücksichtigt werden sollte.

Bei meinem Eintreffen gab es zunächst einmal einen Kaffee (danke dafür), dann gab er mir das von JC erhaltene Schreiben, von dem ich dann wieder einmal leicht empört war. Obwohl zunächst vor einigen Monaten alles mit einem Sachbearbeiter, Herrn Schütte, alles geklärt wurd, und es hieß, das er zunächst, bis ca. Mitte 2015 in Ruhe gelassen würde, kam nun doch wieder ein Schreiben mit der Aufforderung eine EGV zu unterschreiben. Hierauf haben wir reagiert und sowohl die nicht Zwangsbestimmung, wie es die Frau Klee in dem Schreiben mit dem § 15 SGB II beschreib, gebeten, genau mit zu teilen, wo dies auch Verpflichtung stehen solle, sowie die Aussage des obersten Geschäftsführers, Herrn Westkamp, das niemand so eine EGV unterschreiben muß, zurück gewiesen, es nicht zu unterschreiben.

Der betroffene hat sich sehr über die Schreiben fertigstellung gefreut und sich herzlichste bedankt. Nun ist die Frage, was dabei heraus kommen mag.