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05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 18.10.2009

..... ist...

Man frage zunächst das Volk (welcher Region auch immer), indem zu allen, die es wünschen, Kontakt aufgenommen wird, wie groß der Anteil aller Resourcen sein mag, welcher zur Hälfte, zu gleichen Teilen, an allen Menschen selber Region (oder gar weiter) verteilt werden mögen. Diese Regelung möge alle paar Jahre neu ausgewertet werden. Die andere Hälfte können sie dann alle extra erwirtschaften.

Hier ist die Frage wie viel Resourcen a) vorhanden sind, und b) wieviele benötigt werden.

Arbeit möge ähnlich verteilt werden. Doch möge zunächst soviel von der gesamt notwendigen abgerechnet werden, wie sie schlicht ungern abgegeben würde, um niemand die gern getane Tätigkeit weg zu nehmen.

Aus dem Rest könnte dann ermittelt werden, wieviel darüber noch nötig ist, die aktuell nicht getan wird. Diese könnte dann denen, die aktuell keine Beschäftigung haben, zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, wie dies den einzelnen Interessen, Wünschen, Fähigkeiten und Notwendigkeiten entsprechend, soviel nötig, nach eigenen Entscheidungen des jeweiligen Arbeiters (sowohl Frau, als auch Mann) gewählt wird.

Kein Mensch will nichts tun. Wer immer ohne Beschäftigung ist, möge entsprechende Beratung und Beschäftigungsförderung nach eigenem Willen erhalten.

Was hier übrig ist, sollte auf alle Leistungsfähigen Person verteilt werden. Dies darf jedoch nie entgegen der eigenen Entscheidung über dessen Art der Beschäftigung, Beruf, oder Arbeisplatz entsprechend Art. 12 Abs. 1 GG verlaufen.

Auf diesem Wege kann nur gehofft werden, das sowohl die gerechte Art der Verteilung von Resourcen, als auch der Arbeitskraft, je nach Notwendigkeit, von statten geht.