Kampf zur Übertragbarkeit
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Des Bremer Stadttickets. Warum sollte es übertragbar sein ?

Durch die, von der BSAG geforderte Eintragung/Übertragung der Nummer des vom Jobcenter zu erhaltenen Sozialausweises, ist dieses ursprünglich als Sozialticket (etwas herunter ziehen) geplante, nun jedoch als "Stadtticket" bezeichnete Fahrschein für sozial schwächere leider jedoch im Gegensatz zum normalen Monatsticket unübertragbar, was soviel heißt wie, das es laut AGB´s der BSAG nur für die Person, die es kauft, oder erhält und die laut ABG´s geforderte Nummer auf´s Ticket überträgt/einträgt, auch laut dessen AGB´s auch gültig ist. Was nach "§§433 Abs. 1 Satz 2" (Mausover) und "453 BGB", und gar 611 Abs. 1 und 633 Abs. 1, Dienst- und Werksvertrag jedoch unzulässig ist, was diese AGB Regelung wiederum außer Kraft setzt.

Durch diese Unübertragbarkeit wird es nun jedoch gerade für sozial schwache Familien, für die es leider unkommentiert gerade eingeführt werden sollte, um nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein, sorgar gerade ganz im Gegenteil, eben noch teurer, statt billiger als das normale Monatsticket für €52,50 (Stand 2011), welches übertragbar ist. Da dieses aber jodoch eben entgegen dem, nicht übertragbar ist, und somit für jedes Familienmitglied ein Fahrschein gekauft werden muß, ist diese Fahrscheinvariante für sozial schwache Familien gar teurer, als das noramle Montasticket, statt billiger. Also schon bei zwei = 50, statt €52,50, und somit der Zweck des sozialen Aspektes, das es für sozial schwächere günstiger sein soll, bei Familien vollkommen den Sinn verfehlt. Auch ein Link hierzu auf Facebook.

Ein Video hierzu von Buten un Binnen vom 06.10.2010 Aber bei dem Stadtticket heißen Kosten, nein, zur Verwirklichung.

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