Beratungsstelle
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Diese sollten dezentral Probleme aufnehmen, und sie, sofern sie nicht zur Aufklärung in der Lage sein sollten, sie an entsprechenden Stellen, zur weiteren Bearbeitung hin leiten, jedoch selbst wiederum mit den Betroffenen erarbeiten.

Sie sollten sowohl für Kinder, als auch für Jugendliche und Erwachsene in jeglicher Form zuständig sein und sich selbst mit dem Zuständigkeit Wirrwarr auseinander setzen, ohne das die Betroffenen/Hilfesuchenden dies überhaupt mit bekommen. Diese Beratungsstellen sollten dafür zuständig sein, die Zuständigkeiten zu klären und zu wahren, sofern es überhaupt notwendig ist. Zuständig für den Bürger sollten letztlich immer diese Beratungsstellen selbst sein.

Kommt ein Kind oder Jugendliche(r) zur Beratungsstelle, sollten die ges.Vertreter zwar informiert werden, doch vorerst noch nicht mit Details vertraut gemacht werden, sondern nur, sofern sie es verlangen und mit den Betroffenen zusammen zur Beratungsstelle gehen. Nun sollte jedoch auf jedem Fall ein Psychologe mit anwesend sein, welche(r) sich von da an der Sache annehmen sollte. So sollte verfahren werden, solange jemand noch nicht das ges. vollendete 18. Lebensjahr erreicht hat. Danach nur noch mit dessen Einverständnis.