Parteien
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Gesamt Zähler vom
05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Diese sind als Vertretung des Volkes gedacht, dessen Willensbildung zu fördern und ihren Willen in der Mehrheit zu vertreten und um zu setzen, wessen sie zwar laut Art. 38 GG nicht zu dessen Umsetzung verpflichtet sind, nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG jedoch durchaus.

Sie müssen zunächst vom Bundeswahlleiter zur Wahl zugelassen werden, sofern sie nicht bei den vergangenen Wahlen zur Wahl gestanden haben. Zur zulassung zur Wahl ist es erforderlich, das sie öffentlich vertreten sind, demokratische grundzüge haben, sowie einiges mehr, jedoch leider nicht, das sie für eine solidarische Ausgleichung von Kapital sorgen wollen, bzw. müssen.

Dies wollen wir anders machen, indem wir den Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG ernst nehmen und umsetzen wollen.

Hier werden Parteien aufgeteilt in, im Bundestag vertretenen Parteien, und solchen, welche zwar registriert, jedoch nicht im BT vertreten sind, da bei Wahlen unter der 5% Klausel geblieben sind.