ALG 3 (nur Idee!)
English
Besucherzähler Homepage
Gesamt Zähler vom
05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
ca. 5.000 Zugriffe
Kontakt Facebook Blog Gästebuch Newsletter AGB´s Impressum
SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Sofern hier aufgrund forschreitender Rationalisierung angesichts kaum mehr bestehender Notwendigkeiten zur Arbeit/Leistungserbringung für alle, überhaupt drüber nach gedacht werden müssen sollte. Hier dennoch ein paar Gedanken darüber.

ALG 3 würde das Recht auf ein voll ausgestattetes Zimmer in einer Sammelunterkunft mit anderen nicht arbeitswilligen zusammen bedeuten. Verpflegung in der selben, sowie notwendige Kleidung. Zur nicht vollständigen Entmündigung kommen lediglich noch 10 bis 50€ (ein vom Volks in Volksabstimmung bestimmter Betrag) mtl., sowie der freie Zugang zu einem von auch den anderen nutzbares Telefon- und Internetanschluß zur (doch noch) suche einer Arbeitsstelle, oder Leistung für die Allgemeinheit.

Auf je 10 bis 100 Nichtarbeitswilligen kommt ein Betreuer. Je nach Durchfürhbarkeit.

Gelte für all die jenigen, die sich schlicht weigern zu "arbeiten". Auch Kindererziehung, unter allgemeiner Kontrolle, um das es keinen Mißbrauch und Verwahrlosung gibt, ist allerdings arbeit. (Minijobs sind jedoch nichts anderes, als eine Moderne Form der Zwangsarbeit - Drittes Reich läßt grüßen, Nein danke ! Wir sind doch nicht zu blöd, auch andere Möglichkeiten zu finden, oder - Armutszeugnis).

Und gänzlich Arbeitsunwillig (sofern es solche überhaupt gibt, gibt man ihnen neue auf die Person zugeschnittene Perspektiven) werden zu je 10t, bis 100st, je nach Durchfürhbarkeit, von einem Betreuer verwaltet und beraten.

Diese werden einem Zimmer mit Bett, Schränke, notunterhaltungselektronik, nem Waschbecken, sowie nem Internetzugang und Telefon (nur für Inländische Festnetzgespräche) und ner Gemeinschaftsküche (mit regelmäßigem Essenplan - Essen kann mit auf´s Zimmer genommen werden) und Kleiderkammer, zugewiesen. Hier wäre der Besuch beim Arzt und Psychologen im Hause regelmäßig einmal pro Monat vorgeschrieben. Pflicht zur Arbeit gäbe es nicht, lediglich zwang zu Medizinischen und Beratenden Gesprächenm, um der Gesundheit, und den Wünschen der Bürger, soweit möglich, genüge zu tun.

Hierbei wäre nur die Frage, ob AL auch zum Wohlstandsbeitrag quasi gezwungen werden sollen, das es einerseits darum geht, das eigentlich niemand das Recht hat, etwas zu fordern, ohne auch mal was dafür geleistet zu haben, doch andererseits die Gesellschaft so viel hat, das für alle reichlich vorhanden ist, und womöglich tatsächlich doch auch gar nicht einmal für alle Arbeit vorhanden ist, und es somit eigentlich ziemlicher Unsinn wäre, einige Leute, nur weil gerade nicht in Beschäftigung, dazu zu zwingen, etwas tun zu müssen. Das sind zwei durchaus schlagende Argumente, die sich jedoch gegenseitig widersprechen. Der Grund dafür liegt in der Derzeitigen Gesellschaftlichen und Wirtschaftlichen Situation und sollte ausführlich ausdiskutiert und dann von allen abgestimmt werde.

Mann könnte dieses Dilemma jedoch durchaus über eine Form von Sozialsystem lösen – als Beispiel, indem man sagen würde, das Bürger, die gerade ohne Beschäftigung sind, als quasi Springer, bzw. besser noch als wechselarbeiter zu beschäftigen, um a) anderen auch mehr Freizeit zu gewähren, und b) solche, die derzeit nicht in Arbeit sind, aus ihrer Beschäftigungslosigkeit zu holen. Dies müsse jedoch im einzelnen geklärt werden

Was jedoch als Wohlstandsgüter in den Warenkorb gehören sollte. Sollte entweder vom Volk selbst bestimmt, oder von einer Wirtschaftsbehörde, welche die allgemeine Nutzungshäufigkeit einzelner Produkte überwacht, bestimmt werden. So wie bis ca. 1998 Handys noch nicht darin enthalten waren, und seit ca. 2000? nun doch darin enthalten sind. Je nach Wirtschaftlichkeit der Gesellschaftszeit und Entwicklungsstand des Landes.

Dies stünde jedoch im totalen Widerspruch mit dem bBE. Sollte jedoch der Wähler in Abstimmung selbst entscheiden. Wieder in ALG 2 kommt man dann nur noch durch 2 monatiges nachgewiesenen mitwirkenden Bemühen eines neuen Erwerbsjobs.

Bitte nur als möglichen Idee Vorschlag zu sehen, der womöglich auch gar nicht nötig, wenn überhaupt sinnvoll sein mag.

Alleinerziehende, die notfalls bereit sind, sich Unterstützen zu lassen und sich auch auch ggf. notwendigen Hilfen einließen, könnten hier nicht drunter fallen. Denn Kindererziehung allein, ist schon Arbeit.

Gilt für alle die jenigen, die sich schlicht weigern durch Erwerbsleistungsarbeite dem Allgemeinwohl zu dienen und nur von dessen Transferleistungen leben wollen, und sich eine Arbeitsstelle (Minijobs sind jedoch nichts anderes, als eine Moderne Form der Zwangsarbeit - Drittes Reich läßt grüßen, Nein danke ! Wir sind doch nicht zu blöd, auch andere Möglichkeiten zu finden, oder - Armutszeugnis) zu suchen, bzw. auf zu nehmen. Auch Kindererziehung ist allerdings Arbeit (Leistung), und auch als solche an zu erkennen.

Und gänzlich Arbeitsunwillig (sofern es solche überhaupt gibt, gibt man ihnen neue auf die Person zugeschnittene Perspektiven) werden zu je 10t, bis 100st, je nach Durchfürhbarkeit, von einem Betreuer verwaltet und beraten.

Diese werden einem Zimmer mit Bett, Schränke, mindestunterhaltungselektronik, nem Waschbecken, sowie nem Internetzugang und Telefon (nur für Inländische Festnetzgespräche) und ner Gemeinschaftsküche (mit regelmäßigem Essenplan - Essen kann mit auf´s Zimmer genommen werden) und Kleiderkammer, zugewiesen. Hier wäre der Besuch beim Arzt und Psychologen im Hause regelmäßig einmal pro Monat vorgeschrieben. Pflicht zur Arbeit gäbe es nicht, lediglich zwang zu Medizinischen und Beratenden Gesprächen, um der Gesundheit, und den Wünschen der Bürger, soweit möglich, genüge zu tun.

das Recht auf ein Bett in einer Sammelunterkunft mit anderen nicht arbeitswilligen zusammen, Verpflegung in der selben, sowie notwendige Kleidung. Zur nicht vollständigen Entmündigung kommen lediglich noch 10 bis 50€ (ein vom Volks in Volksabstimmung bestimmter Betrag) mtl., sowie der freie Zugang zu einem von auch den anderen nutzbarer Telefon- und Internetanschluß zur (doch noch) suche einer Arbeitsstelle.

Hierbei wäre nur die Frage, ob Arbeitslose auch zum Wohlstandsbeitrag quasi gezwungen werden können sollten, das es einerseits darum geht, das eigentlich niemand das Recht hat, etwas zu fordern, ohne auch mal was dafür geleistet zu haben, doch andererseits die Gesellschaft so viel hat, das für alle reichlich vorhanden ist, und womöglich tatsächlich doch auch gar nicht einmal für alle Arbeit vorhanden ist, und es somit eigentlich ziemlicher Unsinn wäre, einige Leute, nur weil gerade nicht in Beschäftigung, dazu zu zwingen, etwas tun zu müssen. Das sind zwei durchaus schlagende Argumente, die sich jedoch gegenseitig widersprechen.

Der Grund dafür liegt in der Derzeitigen Gesellschaftlichen und Wirtschaftlichen Situation und sollte ausführlich ausdiskutiert, und dann von allen gemeinsam in Abstimmtund, beschlossen werden.

Mann könnte dieses Dilemma jedoch durchaus über eine Form von Sozialsystem lösen – als Beispiel, indem man sagen würde, das Bürger, die gerade ohne Beschäftigung sind, als quasi Springer, bzw. besser noch als wechselarbeiter zu beschäftigen, um a) anderen auch mehr Freizeit zu gewähren, und b) solche, die derzeit nicht in Arbeit sind, aus ihrer Beschäftigungslosigkeit zu holen. Dies müsse jedoch im einzelnen geklärt werden.

Was jedoch als Wohlstandsgüter in den Warenkorb gehören sollte, sollte entweder vom Volk selbst bestimmt, oder von einer Wirtschaftsbehörde, welche die allgemeine Nutzungshäufigkeit einzelner Produkte überwacht, bestimmt werden. So wie bis ca. 1998 Handys noch nicht darin enthalten waren, und seit ca. 2000? nun doch darin enthalten sind. Je nach Wirtschaftlichkeit der Gesellschaftszeit und Entwicklungsstand des Landes.