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Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). Quelle

Beim Arbeitslosengeld II liegt die Freigrenze nach dem SGB II deutlich höher, sie beträgt mindestens 3.850 Euro und je nach Alter bis zu 10.800 Euro – ohne Altersvorsorge-Freibetrag.