Arbeitgeberrecht (AG)
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Jeder AG hat natürlich jederzeit, nach gg. Fristablauf, sowie unter Berücksichtigung der bestehenden Gesetze, das Recht, beschäftigte zu entlassen, oder ein zu stellen.

Dies hängt aber auch von der größe eines Unternehmens ab. Je größer ein Unternehmen (über 100 Millionen Stammkapital) umso schwerer sollte es einem Unternehmen sein, einen Mitarbeiter zu entlassen. Die Mitarbeiter sind die ausschlaggebenden, die ein Unternehmen überhaupt erst groß machen. Auch die abzuführende Steuer sollte hier vom Gewinn und der Zahl der Mitarbeiter abhängen. Sowie ein jedes Unternehmen (ab einem Jahresgewinn von 100.000€) ihre Mitarbeiter ca. 20% des Unternehmensgewinns je nach Mitarbeiterstatus, als Alternative zum Mindestlohn als Unternehmensgewinnbeteiligung auszahlen. Die Gewinnverteilung würde dann aus dem zu versteuernden Gewinn abgerechnet.