Demokratie, Wahlen und VE.
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). t = Tauend

Derzeit :

Jede wählbare Partei, oder Abgeordnete, hat ein bestimmtes, nur von der Partei (bzw. gar nur den Parteiobersten, [CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke] andere unbekannt) bestimmtes Programm, welches noch dazu von der Industrielobby innerhalb eines bestimmten Rahmen, vorgesch schlagen wird.

Wir halten den Volksentscheid, bzw. wenigstens das volle Volksvetorecht für den wichtigsten Bestandteil einer Demokratie.

Einerseits ist es eh egal, welche Partei in der Regierung sitzt, da alle vom Grundprinzip das gleich machen, wenn sie einmal im Land-, oder Bundestag sitzen. Andererseits - selbst wenn dem nicht so wäre (was jedoch der Fall ist) wäre es ebenso egal. Denn, wie beschrieben, hat jede Partei ihr feststehendes Programm, das man nur nach dem Prinzip - "friss, oder stirb", wählen kann, oder halt nicht. Nur das jede Partei leider immer auch das eine, oder andere mit im Programm haben, das jemand nicht will, und weder allgemeiner Wahlberechtigten, noch Parteimitglieder, welche nicht an der Spitze der Partei sitzen, dies auch mitbestimmen können.

Es wird uns schon mit der Schule eingebläut, wie alles zu laufen hat. Doch ein, "ist dem auch wirklich so....?" So das man auch lernt, sich seine eigene Meinung zu bilden, gibt es entgegen dem Art. 21 GG Abs. 1 Satz 1 ("(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."), leider gar nicht erst !

Es gibt leider bisher keine Partei, die jemals für einen Wähler genau passt, und nicht wenigstens einen Punkt im Programm hat, das ein jeder Wähler einfach nicht hinnehmen mag, oder gar kann. Wie soll man sich da für eine Partei zur Wahl entscheiden ?

Doch derzeit gibt es leider gar kein anderes Angebot, als eine dieser Parteien, oder Abgeordneten zu wählen.
Thematisch wird derzeit demokratisch gar keine Möglichkeit zur Wahl gegeben.

Angeblich laut Verfassung verboten, es sei nicht vorgesehen (dabei wollen nur die hohen Damen und Herren Politiker die Macht einzigst und allein in der Hand behalten), das das Volk nicht über entscheidende Dinge mit entscheidet, was ja eigentlich erst eine Demokratie ausmacht.

Angeblich geht sowas nicht, oder etwa doch ?!

Also im Sinne von –

Man sucht Bürger, die mit machen, Vorschläge zu unterbreiten, diese dann ab zu stimmen, und dann zur Abstimmung dafür ein zu stehen, und diese dann im derzeitigen Politsystem um zu setzen, so das letztlich immer nur der Bürger, also das Volk selbst entscheiden kann.

Dies wollen wir ändern !!


Das "kleinere" Übel - ist einfach keine Lösung - wenn jemand wählen will, sollte auch die Möglichkeit dessen bestehen, zu wählen, was man will - und nicht nur, jemand, wer darüber bestimmen soll.

Bürger gesucht, die auch nur eine Partei wollen, welche für jede Frage auch das Volk wenigstens fragt, um immer die Möglichkeit der Mitbestimmung zu gewährleisten.

Laut Art 20 Abs. 2 Grundgesetz
(Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.)
gar als Grundrecht vorgeschrieben!

Nur wenn jeder für sich und jeder für alle die für Deutschland (eigentlich gar Weltweit) dringend notwendige neue Wende als oberste Priorität sieht, werden wir das Ziel gemeinsam erreichen.

Parteien brauchen wir gar nicht mal unbedingt, sondern lediglich ein "Parlament", oder wie immer man dies nennen will, das für die Verwaltung alle Sachverhalte und Managment da sein.

Begründung :

Das Volk selbst soll entscheiden, was es will, und nicht nur von wem es vertreten werden will. Auch dies zwar eigentlich, jedoch nur für eine reine Verwaltung und nicht zum bestimmen. Keiner sollte so mächtig sein können, das man etwas mit nur wenigen Leuten zusammen für den Rest des Volkes bestimmen kann.

Gewählt werden sollten nicht nur Parteien und Personen, sondern vielmehr auch Sachthemen, bzw. Themenentscheidungen und Vertreter/Verwalter, welche Sorge dafür zu tragen hätten, das diese Entscheidungen auch umgestzt werden, wie laut GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus), eigentlich wohl auch gewählt werden müsste, so das es eine wirklich echte, und nicht nur fadenscheinig "repräsentative Demokratie" (die nichts anderes, als eine besser genannte Oligokratie, und somit faktisch eine Diktatur ist).

Diese Faktisch zur Wahl stehenden Themen müssten dann selbstverständlich per TV-Sender bekannt gegeben werden, so wie es sie derzeit bei den Bundestagswahlen machen und zu verpflichtet werden. Gezahlt werden könnte dies auch aus Steuergeldern. Müsste einerseits natürlich sehr häufig wiederholt werden, doch andererseits nur kurz als reine Info über wann und wo, z.B. eine Internetadresse, oder/und Bürgerhäuser, wo eine Stimme abgeben werden könnte, mitgeteilt werden, so das wirklich jeder darüber bescheid wüßte. Wie auch bei jeder Bundestagswahl.

Ebenso könnte sich ein jeder in einer mailingliste eintragen lassen, um regelmäßig über zur Wahl stehende Themen informiert zu werden.

Das Volk müssten laufend Vorschläge zur Verbesserung zu allen Themen machen können.

Dies geht zwar auch heute schon sehr förmlich per Petition - was dabei raus kommt, ist meist von vorn herein klar. Eine scheinheilig fadensheinige Erklärung darüber, waum es nicht geht, oder nicht notwendig ist.

Diese Vorschläge werden zunächst von NRO Regierungsgegner Experten, auf Machbarkeit geprüft, und bei Machbarkeit, können diese dann jeweils von allen Wahlberechtigten öffentlich eingesehen und zugestimmt oder nicht zugestimmt, bzw. neue Vorschläge eingbracht werden.

Jedes, als machbar bestätiges Thema wird dann zum Volksbegehren, wenn genügend Menschen für eine Abstimmung zustimmen, entsprechend der Menge der abgegebenen Stimmen für jeden Vorschlag zum Gesetz bestimmt werden. Hier bräuchte man dann keine Abstimmung mehr, da die Stimmen jederzeit gegeben, bzw. entzogen werden können. Einmal jedoch entsprechend der Anzahl der vorhandenen Stimmen als Gesetz bestimmt, gilt dies für eine ebenso vom Volk selbst abgestimmte Zeit (Beispielsweise 5 oder 10 Jahre).

Um dies jedoch zu ermöglichen, müsste das Volk sich zunächst in Absprache darüber einig sein, was es will, bevor es für etwas einsteht und darum kämpft. Nicht das sonst alles wieder nur ins Chaos verfällt weil wieder viele für a) viele für b) usw. kämpfen, und somit letztlich doch wieder nur alle gegen einander kämpfen. Die Bürger, also das Volk muß sich in Abstimmung zunächst einig sein, bevor etwas erkämpft wird. Doch dann müssen genügende dahinter stehen, das abgestimmt wurde. Dies kann und dürfte gar jedoch sicherlich einige Jahre dauern.

Wähler, welche nun denken, sie seien nicht zu Entscheidungen in der Lage, und Politiker wüssten dies wohl besser, und der Wähler habe dafür nicht die Kompetenz, kann nur soviel gesagt werden. Erstens wird der gewählte Verwalter ja auch immer noch ein Wähler bleiben, und somit immer auch noch mit entscheiden, und zweitens ist es vollkommen egal, was auch immer entschieden werden sollte - der Wähler, oder auch Steuerzahler trägt hinterher immer die sogenannte "Zeche" - immer ! Ob Mist, oder Perfektion - der Steuerzahler trägt es - immer ! Und ist der Mensch nicht auch lernfähig ........?

Und schon hier finge es an, das der Wähler in Abstimmung bestimmt, wie und was künftig gewählt werden kann und soll.

Der Vorschlag wäre wie folgt :

Dem Wähler würden sowohl Parteien, und direkt wählbare Abgeordnete, als auch sachliche Themen zur Auswahl gegeben werden.
Dies verliefe wie folgt :

Aufgrund der nunmehr bestehenden Existens des Internet´s würde ein staatliches Internetportal eingerichtet und dem Wähler nach Post-ID indentifizierung ein Zugang erstellt, oder beim Rathaus mit Vorlage des Perso´s, bzw. Ausweises, oder der Wähler tätigt dies direkt im Rathaus selbsttätig.

Gewählt werden dann also zusätzlich auch noch Sachthemen nach Vorschlägen (zu berücksichtigen, jede Änderung, hat auch seine konsequenzen, die nur derzeit nur die Regierung bestimmen)

Hier besteht die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen, was Dir am liebsten währe - und nicht nur Parteien, oder Abgeordnete zu wählen !

diese Technik ist leider noch nicht fertig - wer mir dabei technisch mit Codes helfen kann, bitte melden.
Themenwahl, Wahlform
  -
Hier kannst Du wählen, welcher Art der Wahl Du künftig bevorzugst.


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Parllelwahl der sowohl Volksvertreter, als auch der Themen, welche die gewählten V V dann entsprechend dem Volksentscheid um zu setzen haben

0 Stimmen (0.00 %)
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Parteien und Abgeordnetenwahl, wie bisher

0 Stimmen (0.00 %)
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Parteien und Abgeordnetenwahl, wie bisher, plus Themenwahl

0 Stimmen (0.00 %)
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wir brauchen weitere Vorschläge

0 Stimmen (0.00 %)
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0 Stimmen gesamt
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Zurück zur Abstimmung
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diese Technik ist leider noch nicht fertig - wer mir dabei technisch mit Codes helfen kann, bitte melden, oder anfänglich schon einmal hier schauen Wahlverfahen


Weitere Eintragsmöglichkeiten

Vorschlag Steuerreform

Und hier könnte der Wähler selbst, nach erreichen von mindestens eintausend Unterschriften, weitere Vorschläge zur Wahl vorlegen lassen.



Soviel zum Thema, Demokratie heute !

Gericht stoppt das Volk

Verfassungsgericht erklärt Volksbegehren "Bildung ist keine Ware" für erledigt. Initiative sieht hohe Hürden für Elemente direkter Demokratie

von Marco Carini

Frust und Ratlosigkeit allerorten. "Ich weiß nach diesem Urteil wirklich nicht mehr, wie man ein Volksbegehren noch formulieren soll, so dass es juristisch Bestand hat, sagt Holger Gisch von der Hamburger Elternkammer schulterzuckend. Auch der Verfassungsrechtler Dieter Sterzel sieht durch das Urteil Hürden "aufgetürmt, die so hoch seien, dass eine kritische Kontrollfunktion des Volkes gegenüber dem Parlament nicht mehr gegeben sei. Die Substanz des Volksentscheids wird vom Gericht auf belanglose Entscheidungsmöglichkeiten eingeschränkt, pflichtet Klaus Dieter Schwetscher von der Gewerkschaft ver.di bei. Jetzt gehe es darum den Volksentscheid als direktdemokratisches Konzept zu retten.

Anlass für die resignierten Stellungnahmen ist ein gestern verkündetes Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes, das den geplanten Volkentscheid zur Verhinderung der Privatisierung der Beruflichen Schulen kurzerhand für erledigt erklärt. Weil die Bürgerschaft die einst geplante Überführung der Schulen in eine Stiftung und auch jede andere Form der Privatisierung vor genau einem Jahr abgelehnt habe, sei das Hauptanliegen der Volksinitiative "Bildung ist keine Ware" bereits umgesetzt.

Doch die Initiative hatte sich in dem Volksbegehren auch gegen den nach wie vor geplanten stärkeren Einfluss von Wirtschaftsvertretern auf die Beruflichen Schulen gewandt. Dazu heißt es im Text des Volksbegehrens: "Ich bin dafür, dass Hamburgs staatliche berufliche Schulen wie bisher unter unmittelbarer und uneingeschränkter staatlicher Leitung und Verantwortung der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben.

Dieser Satz samt Anknüpfung zum weiteren Text - "Daher (...)" -, so urteilte das Gericht einstimmig, könne nur als Begründung bewertet werden, nicht aber als eigenständiges "Anliegen des Volksbegehrens". Er stelle sich, so das Gericht, "dem Betrachter als Angabe des Beweggrundes dar, der Anlass für die nachfolgende Aufforderung" sei, die Berufsschulen nicht zu privatisieren.

Eine juristische Spitzfindigkeit, die den DGB-Vorsitzenden Erhard Pumm auf die Palme treibt. "Es ist schade, dass in dem Prozess vor dem Verfassungsgericht vor allem Satzauslegungen stattfanden", beklagt er, "die inhaltlich gewollte und erkennbare Zielrichtung des Volksbegehrens aber nicht ausschlaggebend war für die Entscheidung." Mit dem Urteil sei "der direkten Demokratie in Hamburg einmal mehr ein Dämpfer verpasst" worden. Nun dränge sich die Frage auf, "worüber das Volk eigentlich noch entscheiden darf".

"Statt in eine Stiftung sollen die Berufsschulen nun in einen Landesbetrieb ausgegliedert werden", und der Einfluss der Wirtschaft verstärkt werden, ergänzt Pumms Stellvertreterin Sigrid Strauß. Das sei "im Kern das alte Konzept, nur neu verpackt".

Thomas Schulback, Vize-Chef des Deutschen Lehrerverbandes Hamburg droht deshalb bereits mit "weiteren rechtlichen Schritten gegen jede Art der Privatisierung". Das Verfassungsgericht habe nicht darüber befunden, ob die geplante "Beteiligung der Wirtschaft" in den Gremien der Berufsschulen "verhältnismäßig und verfassungsgemäß" sei. Sollte die Wirtschaft aber "einen einseitigen und unangemessenen Einfluss" auf die Berufsschulen erhalten, werde man gemeinsam mit dem Deutschen Beamtenbund "alle rechtlichen Druckmittel ausschöpfen".