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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 02.02.2010 um 1.54

Abgeordneten sollten keine direkten Gelder, sondern nur ihre laufenden Kosten getragen erhalten, und lediglich nach einer vom Volk bestimmten Zeit einem ebenso vom V b Betrag als Belohnung, oder gar Starfe (also kein Geld, sondern Strafgeld, oder gar Haftstrafe) erhalten.

Alle Konten und sonstige Kapitalanlagen sollten für die Zeit des Dienstes, sowie ein paar Jahre danach vollständig offen gelegt werden, bei Zuwiderhandlung werden sämtliche Kapitalien für eine Zeit von bis 10 Jahren nach Dienstaustritt entnommen und es begänne eine neue Zeit ganz ohne jedes eigene Großkapital für bis zu 10 Jahre, außer, was in der Zeit neu aufgebaut wird, soweit es nichts mit der alten Dienstzeit zutun hatte.

Auf diesem Wege könnte man der Bestechlichkeit umgehen. So wird die Tätigkeit für die Zeit der Bedienstung eine rein Ehrenamtliche Sache sein, und lediglich nach der Dienstzeit würde sich zeigen, ob guter Dienst für´s Volk geleistet wurde, oder eben nicht. Obwohl dies aber auch keine absolute Garantie dessen ist, so würde es jedoch einiges zur Unbestechlichkeit beitragen.

Sie müssen ihre Konten, egal wo, ab der Tätigkeit, für bis 10 Jahre danach, offen legen. Zuwiderhandlungen ziehen eine totale Enteignung, wie im Jahre 2010 mit der "Hypo Realestate" mit sich. Jeder erhielt noch etwa ein zehntel bisein hunderstel des ursprünglichen Wertes (oder weit weniger). Wenn das per Enteignungsgesetz geht - super!