Enteignung
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Ist laut Art. 14 Abs. 2+3 nicht nur möglich, sondern sogar vorgesehen.

Vorschlag :

Hat ein Unternehmen eine Größe erreicht, das von dessen Gunsten schon das Allgemeinwohl abhängt, sollte es Grund enteignet, und so dem Allgemeinwohl zugeführt werden.

Dummerweise ist die derzeitige Regierung ebenso Volksausbeutend an dessen Gewinnen, die ihnen keinen Luxus zu bieten haben, so das selbst eine Enteignung im derzeit Zustand keinen Sinn ergäbe, außer - wenn die Regierung aus gewählten bestünde, die wirklich etwas (Wohlstand) für´s gesamte Volk, für alle wollten.

Dies hieße also mehr als, das Großunternehmen und Superkonzerne nicht enteignet werden müssen, obschon laut Art. 14 Abs. 2 eigentlich gar schon, doch auf jedenfall zumindest gar enteignet werden könnte.

D.h. das schon die Gründungseltern unseren Landes berücksichtigt haben, das es möglich sein kann, das es sinnvoll wäre, wenn gewisse Eigentümer dem Allgemeinwohl zugeführt würden.

Letztlich wäre auch hier wieder die Frage, wer dies jeweils entscheidet. Unsere Regierung diktatorisch, oder das Volk selbst demokratisch ? Das Gegenteil wäre die privatisierung, wenn ein Unternehmen in staatlicher Hand ist, und privaten Invstoren verkauft wird.

Hier wird noch eine Abstimmung hinzugefügt.

Dann sollte jedenfalls eine Ausbeutung durch ein Unternehmen der Belegschaft oder Kunden, nicht mehr möglich sein - das dumme ist jedoch, selbst dort geschiet es. Somit stellt sich die Frage, warum und wie, ist was besser - staatlich, oder privat ?