Grundsicherung
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 07.10.2009 um 0.04uhr

Alle Menschen sollten nach Art. 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar." eine gewisse Grundabsicherung ihres Lebens erhalten, um eben in Würde leben zu können.

Andererseits sollte kein Mensch diese Absicherung nur zum eingenen Wohl ausnutzen und sich auf Kosten der Gemeinschaft zur Leben tragen lassen, ob arm, oder reich.

Die Frage ist hier nur a) wie genau definiert man diese "Würde" des Menschen, b) wer entscheidet dessen Definition, und c) wer trägt, oder leistet dessen notwendigen Recourcen, oder auch, wer zahlt dafür, und zu guter letzt, d), wer entscheidet wiederum darüber ?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie bis ca. 2004 geherrschte Arbeitslosen- und Sozialhilfe, neben dem AL Geld, der Rente, und den verschiedenen Krankengeldern, oder dem 2005 eingeführte Hartz 4 mit ALG 1 und 2, oder eine neue Form von Grundsicherung, wie ein Bürgergeld, oder ein bedingtes, oder auch bedingungsloses Grundeinkommen - und wer entscheidet wiederum über all dies ?

Eine Grundsicherung, sei es Hartz4, sei es ALG 1, sei es Grundaltersrente, oder was auch immer, sollte in der Tat schon sein - vor allem in einem so reichen Land, wie dieses.

Auch hier stellt sich dann natürlich nun wiederum die Frage der Finanzierung all diesem.

Diese kann naturgemäß natürlich nur über Steuern laufen. Diese jedoch müssen sozial gerecht nur gesehen werden, wie diese geregelt werden müssen, was dann wieder ein ganz anderer Aspekt ist.

Fianiert werden kann alles, die Frage ist nur, was soll finanziert werden, und aus dem Mitteln welcher Quellen !