Zinssteuer Freibetrag
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Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 29.02.2012 um 2.40; Noch mal zu aktualisieren

Dieser Betrag wird von der gesamteinnahme an Zinsen zur Berechnung dessen Steuern abgezogen, ehe die Steuer dafür berechnet wird. Der übrig bleibende Betrag wird dann zur Berechnungsgrundlage gemacht. Derzeit sind keine Infos hierüber bekannt. Wer was weiß, bitte per email (oben) mit jeweiliger Quellenangabe.