Kommunalpolitik
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Jede Kommune sollte grundsätzlich mit den Bürgern und deren Interessen zusammen arbeiten. Sie sollten dafür sorgen tragen, das alles richtig läuft. Die Regeln der Regierung und kommunale so läuft, das niemand bevorzugt, oder benachteiligt wird. Und nicht immer nur warten, bis mal jemand zu ihnen kommt, sondern auch zu den Haushalten hin gehen, bzw. anfragen und ggf. Angebote machen. Denn nicht umsonst kommt es schon einmal vor, das Menschen in ihren Wohnungen sterben, und keiner kriegt etwas davon mit. Es sollte, je nach erkanntem Zustand, regelmäßige/unregelmäßige Hausbesuche stattfinden. Doch im Vordergrund muß das Wohlergehen der betreffenden Personen stehen, wie es immer bei Kindern gehandhabt wird (jedenfalls theoretisch). Kommunale Behörden sollten ineinander verzahnt zusammen arbeiten, und nicht nur letztlich unter einander zusammen halten und somit eine zwei Klassegesellschaft "Bürger gegen Behörden" machen, das leider sehr vielfach der Fall ist.

Persönliche Erfahrungen zeigen immer wieder, das Behörden letztlich, wenn es hart auf hart kommt, alle zueinander halten. Hat eine Behörde einen Fehler gemacht, stimmen die anderen diesen zu - bis hin zu teilweise gar Gerichte (z.G. gibt es die Möglichkeit des Befangenheitsantrages) ihnen zu. Das heißt, es geht letztlich gegen das eigene Volk. Hauptsache die Behörden haben Recht. Die müssen es ja wissen. Sollten sie auch und tun sie überwiegend auch, und handeln dennoch oft wider besseres Wissen also praktisch mit Vorsatz (Absicht). Es geht um Macht, und das darf so nicht sein.

Es dürfte gar nicht erst nötig sein, das man sogar gegen einer Behörde vor Gericht gehen muß. Wird dies auch nur angedroht, müsste ernsthaft geschaut werden, wo liegt das Problem. Welches Recht hat die betroffene Person, und was macht die Behörde ggf. widerrechtlich !

Andere Erfahrungen können hier gern mitgeteil, und annonym, oder bekannt, veröffentlicht werden.