Gewinnbeteiligungslohn
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Gesetzlich vorgeschriebene Gewinnbeteiligung ab einem Rohgewinn, abzüglich Mitarbeiter-, und sonstigen direkt mit dem verkauften Produkt im Bezug stehenden Kosten, über einem, vom Volks, oder Betriebsrat, oder sonstigen Interesssengemeinschaften bestimmten Betrag in Höhe von gleichen selben beschlossenen Betrages.

Beispiel :

Ein Betrieb macht 10 Mrd. Gewinn - davon geht eine Mrd. an Produktions und Mitarbeiter, sowie Produktionsinfrastrukturkosten ab - bleiben 9 Mrd. ! Inhaber Freibetrag = 500 Mio + 50t je Mitarbeiter bei 20t Mitarbeitern = 50t*20t = eine Mio + 500 Mio = 501 Mio = 10 Mrd - 501 Mio = 9.499.000.000 mal 30(bsp)% = 2.849.700.000 durch 20t Mitarbeiter = 142.485 Gewinnbeteiligung für jeden Mitarbeiter (11.873,75 € mtl. = 1,18€ mtl. je Mio Betriebsgewinn je Mitarbetier bei 20.000 Mitarbeitern.)