Lohnfortzahlung
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

.... im Krankheitsfall.

Hier wird, aufgrund des bestehens einer Krankenversicherung der normal gezahlte Lohn, trotz nicht erbringung der vereinbarten Leistung, und aufgrund einer Erkrankung, dennoch weiter gezahlt. Dies gilt für 6 Wochen lang von Arbeitgeber, und dannach übernimmt dies die Versicherung.