H4 Regelsatz
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(seit 2012) 364€

Der Hartz IV, oder auch ALG 2 Regelsatz setzt sich wie folgt, laut SGB 2 + KdU (Kosten der Unterkunft), und Heizkosten, sowie gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherungen, zusammen :

Für den Lebensunterhalt und die Teilhabe sind in den ALG II Regelleistungen prozentual angesetzt: (Regelsatz seit 01.01.2013 €382,- mtl. + KdU und Sozialversicherungen )

1. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38,46%
bei 100% also 3,82x38,46 = 138€

2. Bekleidung und Schuhe 9,9%
bei 100% also rd. 3,82x rd.10 = 36€

3. Wohnung, Wasser, Strom, Gas, Brennstoffe 7,5%
bei 100% also 3,82x7,5 = 27€

4. Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Instandhaltung des Haushalts 8,00 %
bei 100% also 3,82x8 = fast 29€

5. Gesundheitspflege 3,8%
bei 100% also 3,82x3,8 = 13,64€

6. Verkehr (ÖPNV, Fahrrad) 5,7%
bei 100% also 3,82x5,7 = 20,46€

7. Nachrichtenübermittlung 6,5%
bei 100% also 3,82x6,5 = 23,33€

8. Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4%
bei 100% also 3,82x11,4 = fast 41€

9. Beherbergungs- / Gaststättenleistungen 2,9%
bei 100% also 3,82x2,9 = 10,41€

10. Andere Waren und Dienstleistungen 5,8%
bei 100% also 3,82x5,8 = 20,82

11. Bildung 0% (bzw. jährliche Schulbeihilfe 100 Euro)
bei 100% also 3,82x0 = 0 - uuuups.... 100/12= 8,33€

Die einzelnen Regelsätze in der Übersicht (Stand 2009)
Eckregelsatz = 100% = seit 01.01.2013 €382,- mtl. + KdU und Sozialversicherungen
Partner = 90% = 323 EUR
Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 EUR
Quelle

Bitte jedoch auch nicht zu vergessen, diese werden aus Steuern gezahlt, die wiederum andere zunächst erbringen müssen. Und die Frage hierbei ist noch dazu, wer erbringt diese.
Themenwahl, Wahl zu Strukturierung der Sozialleistungen
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