Erbschaftsteuern
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). 01.11.2009

Dies sind Steuern welche am Gesamtvermögen einer Verstorbenen Person, abzügliches dessen Freibetrag errechnet wird und von Erbe ab zu führen ist.

Hiermit soll verhindert werden, das zu viel Kapital sich auf zu wenige Bürger so stark anhäuft (konzentriert), das für die übrigen nur noch sehr wenig, bis nichts mehr übrig ist, und die im GG (Art. 2) verankerte Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet wäre.

Kritik hierzu :

Jeder Mensche stirbt zum Glück nur einmal, doch dadurch wird bis zum Ableben eines Superreichen, auch nur einmal eine entsprechend Gemeinwohlumschichtende Steuer fällig.

Außerdem ist der Anteil dieser Steuer in Mrd.Bereich weit zu gering.

Dies wäre durch eine Vermögensteuer anders. Sie wäre jedes Jahr fällig und könnte somit besser für sozial gerechte Umverteilung von Recourcen sorgen.