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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). 20.05.2013

Wenn ein Betrieb mehr als ein vom Volk im Abstimmung bestimmten Satz an Reingewinn erzieht (Absetzungen nicht abgerechnet), sollte dieser darüber hinaus gehende Betrag mit 110% versteuert werden, um diese Gewinne geradezu absurd zu machen, außer es wäre ein Staatsunternehmen, dessen Gewinne der Gemeinschaft zugute kämen.

Kommentare sehr erwünscht.