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Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). bemessungsgrenze, und -satz 26.10.2009 4.24

Der derzeit (Jahr 2009) noch auf 52.552 liegt, nun auf 60.000€ erhoben werden soll, sollte sich eigentlich, vom Volk selbst in Abstimmung bestimmen und sich regelämßig anpassen lassen. Ein Höchstsatz von einhundert Mill.€ Jahreseinkommen wäre denkbar.

So z.B. könnte dieser bei Topmanagergehältern von bis fast 100 Mio. €j. Ab 10, oder 50. Mio.€ könnte der Steuersatz dann bei 90% für alles darüber liegende sein.