Zins...
English
Besucherzähler Homepage
Gesamt Zähler vom
05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
ca. 5.000 Zugriffe
Kontakt Facebook Blog Gästebuch Newsletter AGB´s Impressum
SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Sind bei 6,6% = 16.354.800.000,- € 16 Milliarden (Staatseinnahme 2004). Die Nichtveranlagungsgrenze für die Zinsertragssteuern ist so gestalten, das man erst ab einen Jährlichen Zinsertrag von 5t€ überhaupt Zinsertragssteuern zahlen muß.

Dieses Gesetz ist kompletter Unsinn, da man dies ganz leicht ebenso über einen schlichte Einkommensregelung wie EKST steuern könnte. Und ob ich nun durch Arbeit meinen Lebensunterhalt verdiene, oder durch Zinseinnahmen, wo das Geld ja auch in der Wirtschaft stecken muß, sonst würde ich keine Zinsen erhalten, ist recht egal. Die Wirtschaft funktioniert auch so. Und hier sollten die gleichen Steuern geleistet werden, wie auch durch anderweitiger Einkommen. Ob Zinsen durch Kapitalanlage, oder Lohneinkommen – Geld ist Geld, und haben einige zu viel, haben viele zu wenig und würde die Wirtschaft irgendwann zum erliegen bringen.

Doch lassen wir doch auch hier wieder das Volk entscheiden.

 

 

Was andere Parteien dazu sagen !

 

 

 

 

 

 

Home privat
Kontakt Facebook Blog Gästebuch Newsletter AGB´s Impressum