Steuerarten

Direkte, und Indirekte Steuern.

Sind da, um ungewünschte Dinge in Gewünschte umzusteuern, und überschwengliches zu notwendigen zu steuern. Daher auch der Name "Steuern". Es wird etwas gesteuert.

Das Wort allerdings stammt aus dem Althochdeutschen "stiura" = Stütze, als das es ja auch heute wieder gesehen wird, nur genau umgekehrt herum, wenn die Regierung einem Arbeitslosen Unterstützung gewährt. Früher zahlten die Bürger dem Staat Unterstützung bei Volkesaufgaben, heute zahlt der Staat Unterstützung bei Volkesnöten, doch auch von Geldern des Volkes – also letztlich das selbe, nur das es früher hieß, das das Volk den Staat unterstützte, und heute genau umgekehrt, obschon die Gelder noch immer vom Volk stammen – was jedoch wohl vielfach vergessen wird.

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte.

Das Wort "Steuer" kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.

 

 

Es sollte nicht, wie von den Regierungen der letzten Jahrzehnte – viel Gelder per Steuern erhoben, und ein Großteil davon in den eigenen Taschen der Verwaltung und der, der Wirtschaftsbosse und Regierungsbestecher fließen.

Sie werden in verschiedenen Formen erhoben. Der größte Teil der Steuereinnahmen des Staates sind die allgemeinen Einkommensteuern in welcher Form auch immer. Sie dienen im der Wirtschaftlichen sozialen Regulierung, das sie nicht eines Tages durch gut Geschäfte macherei ohne Regulierung in eine Reichen-Herrschaft übergeht.

Steuern dürfen nicht zweckentfremdet eingesetzt werden ! Hier mögliche Beispiele.

Lohnsteuern, Zinssteuern, MWST Mehrwertsteuern, Ökosteuer, Körperschaftssteuern, Luxussteuern.

Überstunden und Nacht und Feiertagsarbeit sind von der Steuer zu befreien.

Dazu folgende relativ unwichtige, noch weiter zu bearbeitende Steuern wie KFZ, Erbschafts, Grunderwerb, Grund, übrige Landes und Gemeindesteuern.

 

Der Tatbestand der Mehrfachbesteuerung ist aus dem Gesetz zu streichen, da sich das Gesetz wenigstens nicht selbst widersprechen sollte, da es sonst an Glaubwürdigkeit zur Ehrlichkeit und Durchführbarkeit verliert, da ein gesetzt, das sich in zwei unterschiedlichen Paragraphen widerspricht, einfach nicht durchführbar ist. Und wer warum sollte man sich an ein Gesetz halten, das mit gegensätzlichen §§ eh wieder außer kraft gesetzt werden kann.

Andere Steuern sollten Zweckmäßig verwendet und der benötigen und dem machbaren entsprechend angepasst werden.

lesen Sie hierzu noch dazu hier http://www.flegel-g.de/ links - Steuerbetrug.

 

Diese sollten jedenfalls sozial gerecht geregelt werden. Sämtliche Steuern müssten vollständig reformiert werden.

 

Hier muß gesehen werden, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Staatsverschuldung, die erst noch genau geklärt werden muß, wieviel Geld braucht der Staat um seinen Leistungen gerecht zu werden. Und dann, wer sollte wieviel zahlen, um dies tätigen zu können. Es muß alles nur gut gemanagt werden.

Dies ist ein eigentlich sehr heikles und ebenso umfangreiches Thema, das einiges mehr an Regelung bedürfte, als ich es hier jetzt beschreiben könnte.

Mögliche Gestaltung :

Geringverdiener müssen zunächst bis zu einem Einkommen von einem vom Volk selbst zu bestimmenden Freibetrag gänzlich von der Steuer und sonstigen Abgaben befreit werden. Ab allem darüber liegenden Beträgen sollte eine progressive Steigerung der jeweils über dem darunter liegenden Betrag bis zu einer ebenso vom Volk selbst zu bestimmenden Höhe und Bemessungsgrenze steigen.

Steuern müssten auf jeden Fall so geregelt sein, das immer ca. 100 Mrd. zum Notfall per Steuerzahlungen der Steuerpflichtigen entsprechend Steuertabell eines Monats ständig zur verfügung wäre, welches dem Steuerpflichtigen dann jedoch im folgemonat wieder angerechnet werden müsste. Im folgendem Jahr würde dies dann nur entsprechend angelichen werden – sprich allgemein erhöht, oder gesenkt.

 

 

Was die Parteien zu den Steuerregelungen sagen

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