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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Grundvoraussetzung ist, das Volk selbst bestimmt letztlich die Regeln.

Wirtschaftswichtige Betriebe sind in der öffentlichen Hand und werden nach öffentlicher Bestimmung geregelt. Alle dafür tätigen werden mit einem BIP durch Staatseinwohnerzahl geteilten Lohn aufs Jahr gerechnet vergütet, der jedoch noch je nach Qualifikation und Engagement für´s Allgemeinwohl zwischen der Hälfte und dem 1,5 fachen variieren kann. Anfänger erhalten in den ersten zwei Jahren grundsätzlich zunächst die Hälfte und haben in diesen zwei Jahre die Möglichkeit sich durch hohes oder gutes Engagement, oder schlicht gute, bzw. viel Arbeit für Lohnerhöhungen zu Qualifizieren. Zu diesen Betrieben gehören die Deutsche Bahn, große Straßenbauunternehmen, sämtliche öffentlichen Einrichtungen, Behörden, die sämtliche Staatsbelange kontrollieren und verwalten, Städtische Personen und Güter nah und Fernverkehrsbetriebe, Banken, Versicherungen und Investmentfond- und Wohnbaugesellschaften. Alle Betriebe, welche Produkte und Dienstleistungen anbieten, die von mindestens 30% der Bundesbürger konsumiert werden, würden verstaatlicht. Wobei auch hier überall eine Privatwirtschaftung durchaus erlaubt wäre, was aufgrund der geringen Preise kaum vorstellbar sein dürfte. Hierzu gehört ebenso die Bundesverwaltung. Sämtliche Preise der Angebote werden vom Volk selbst bestimmt, wer warum wieviel für was zahlt. Hier könnte man die Regelung machen, das alle, die unter 1t€mtl. Einkommen liegen all diese Dinge kostenlos beziehen.

Alle anderen Bürger müssten diese dinge sehr Preisgünstig beziehen können, wobei die reichen dafür sehr hohe Steuern zahlen, wodurch diese Dinge wiederum mit davon Subventioniert würden, oder sie würden allen in Deutschland Steuer zahlenden und hier gebohrenen kostenlos angeboten, und die Löhne der Mitarbeiter aus reinen Steuern finanziert, wie Beamte bzw. sonstige Staatsangestellte.

 

Wer hier arbeitet, zahlt keine Steuern (Sozialleistungen werden über Steuern finanziert, sowie Renten). In Rente gehen kann, wer mindestens 50 (alter sollte vom Volk selbst bestimmt werden können.) Jahre alt ist. Wobei die Pensionshöhe (alter sollte vom Volk selbst bestimmt werden können.) an dessen letzten Lohnhöhe berechnet wird. (Die Mitarbeiter eigenen Einzahlungen wären deshalb nicht notwendig, da diese von vornherein entsprechend Steuern zahlen. Warum sollte man einem Mitarbeiter erst 200€ mtl. mehr an Lohn zahlen, wenn der selbe dann wiederum 200€ an Beiträgen zahlen soll. Das käme aufs gleiche aus.)

Die hierin erwirtschafteten Gelder, sowie sämtliche Straf- und Bußgelder fließen in vollem Umfang der Staatskasse zu, wovon dann Wirtschaftshilfen und soziale Einrichtungen und Finanzielle Rücklagen geschaffen werden, dessen Verwendung jedoch das Volk allein zu bestimmen hat.

Dann gibt es ja noch die rein privatwirtschaftlichen Unternehmen. Hier ist es sicherlich Sache des Unternehmers bzw. eines Arbeitskampfes durch Gewerkschaften, wieviel einem Mitarbeiter gezahlt wird.

Doch sollte dies laut aktuellen Wirtschaftsdaten mit einem Mindestlohn und einem Steuerfreibetrag möglich sein, das alle Menschen wirklich sozial gerecht leben können. Bis zu diesem Betrag, entsprechend gesamtwirtschaftlicher Daten, sollte auch jeder bis zu diesem Betrag von der Steuer (Sozialleistungen werden über Steuern finanziert) befreit sein. Und hier müssen nun ebenso Staatliche Regelungen her. So könnte zum Beispiel ein Mindestlohn bei einer gewöhnlichen Arbeitszeit eingeführt werden (dies sollte aber das Volk selbst entscheiden), von dem auch keine Steuern abgezogen würden, und diesen darüber hinaus ein kostenloses Wohnen in einer öffentlich gehaltenen Wohnanlage gewährt werden. Wer diesen Betrag als AG nicht zahlen kann, bekommt vom Staat ein auf "5 Jahre" (die Dauer dessen sollte vom Volk selbst entschieden werden) gesehenes Zinsloses Darlehen für die Differenz, das nach Ablauf dieser Zeit

jedoch mit 5% (diese Höhe sollte auch wiederum vom Volk entschieden werden.) Verzinst wird. Zahlt ein AG mehr als 1.500,-€, braucht man lediglich noch keine Steuern zu zahlen, hat jedoch kein Recht mehr auf kostenfreies Wohnen. Ab über ca. 2t€mtl. (diese Höhe sollte auch vom Volk selbst bestimmt werden) Einkommen zahlt jeder dann auch gestaffelt Steuern. Jeder Bürger mit einem Vermögen von bis zur vom Volk selbst zu bestimmenden Höhe, hat ab dem Alter von 50 (vom Volk selbst zu bestimmen) Jahren ein Recht auf Altersruhegeld, dessen Höhe bei unvermögenheit jeweils ebenso vom Volk selbst bestimmt aus Steuergeldern finanziert wird.

Wer hiervon Schulden macht, braucht rechtlich nichts zurück zu zahlen, was jedoch in einer Liste solcher festgehalten würde, welche von Betrieben über Auskunftsbüros (in öffentlicher Hand – nur allgemein) als eingetragen oder nicht benachrichtigt werden könnte. (ähnlich der heutigen Schufa) Eine Weitergabe dieser Infos wäre hart mit hohen Strafgeldern zu bestrafen. Es geht der Öffentlichkeit nichts an, wieviel Schulden ein einzelner hat. Der Tatbestand von Schulden hindert einen jeden jedoch an vielen, dem öffentlichen Leben teilhabenden, Möglichkeiten.

Wer mehr als vom Volk selbst zu bestimmenden Höhe, wie z.B. 2.100€mtl. verdient (egal wodurch), kommt in eine Steuernstaffel zur Regelung für Steuerzahlungen. (wobei durch diese Regelung die Steuerzalungspflicht sicherlich auch niedriger beginnen könnte – wenn nötig ja auch eh müsste)

Arbeitslosen würde jede Möglichkeit gewährt wieder in einem Job zu kommen, und sei dieser nur die Teilnahme an den Staatlichen Verwaltungen. Wer sich dem weigert, und auch sonst keine bemühen zeigt sich selbst finanzieren zu können, wird nur mit dem Lebensnotwendigsten versorgt.

Der Staat ist verpflichtet, allen, die keinen Ausbildungsplatz finden, eine öffentlich eingerichtete Ausbildung eigener Wahl, je nach Marktwirtschaftlicher Nachfrage zu gewähren. Eigenen Interessen und Hobbys sind hier verstärkt zu fördern, um allen die Möglichkeit zu verstärken, im eigenen Hobby oder Interessengebiet tätig werden zu können. Hierdurch würde sicherlich kaum noch jemand arbeitslos bleiben.

Nun kommen nur noch Alleinerziehende, Familien, und Paare.

Bei jemanden, wer in einer Lebensgemeinschaft lebt, muß der Steuerfreibetrag entsprechend höher sein, da hier dann mehr als nur die abhängig beschäftigte Person vom Einkommen leben müsste. Da jedoch mehrere Personen zusammen weniger Recourcen benötigen, als eine alleinstehende Person, und Kinder in den ersten Lebensmonaten und dann Jahren weit weniger als Erwachsene brauchen, kann man die Beträge hierfür nicht einfach mit der Anzahl an Personen multiplitzieren.

Eine mögliche Vorstellung des Bedarfs wäre bei 70 oder 80% eines alleinstehenden, an Mehrbedarf für eine zweite erwachsene Person. Ein Kind vielleicht 30 oder 40% eines Erwachsenen, usw. Diese Beträge wären zu ermitteln und zu bestimmen sowie dann letztlich vom Volk selbst zu entscheiden. So viel müsste dem AN dann mehr an Freibetrag zur Verfügung stehen. Ist ein solcher Freibetrag nicht einmal erreicht, wäre die Differenz ggf. vom Staat hinzu zu geben (u.U. mit Verzinsung für den AG mit der 5 Jahresregelung).

 

Hier zur zweiten Möglichkeit