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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Grundvoraussetzung ist, das Volk selbst bestimmt letztlich die Regeln.

(zum Unterschied geändert) Betriebe sind in privaten Händen, doch werden sie nach öffentlicher Bestimmung geregelt. (zum Unterschied gestrichen) Alle dafür tätigen werden mit einem BIP durch Staatseinwohnerzahl geteilten Lohn auf dem Monat gerechnet vergütet, der jedoch noch je nach Qualifikation und Engagement für´s Allgemeinwohl zwischen der Hälfte und dem 1,5 fachen variieren kann. Anfänger erhalten in den ersten zwei Jahren grundsätzlich zunächst die Hälfte und haben in diesen zwei Jahre die Möglichkeit sich durch hohes oder gutes Engagement, oder schlicht gute, bzw. viel Arbeit für Lohnerhöhungen zu Qualifizieren. Zu diesen Betrieben gehören die Deutsche Bahn, große Straßenbauunternehmen, sämtliche öffentlichen Einrichtungen, Behörden, die sämtliche Staatsbelange kontrollieren und verwalten, Städtische Personen und Güter nah und Fernverkehrsbetriebe, Banken, Versicherungen und Investmentfond- und Wohnbaugesellschaften. Wobei auch hier überall eine Privatwirtschaftung durchaus erlaubt wäre. Hierzu gehört ebenso die Bundesverwaltung. Sämtlich Preise der Angebote werden vom Volk selbst bestimmt, wer warum wieviel für was zahlt. Hier könnte man die Regelung machen, das alle, die unter 1t€mtl. Einkommen liegen (zum Unterschied geändert) hierfür bei Bedarf gewisse Zuschüsse auf Antrag mit einer Staffelung wie bei Steuern bezieht.

(zum Unterschied gestrichen)

Wer hier arbeitet, zahlt (zum Unterschied geändert) weniger Steuern und sonstige Abgaben, (zum Unterschied geändert) und die Löhne und späteren Pensionen werden aus solchen (zum Unterschied geändert) zu finanziert. In Pension gehen kann, wer mindestens 60 Jahre alt ist. Wobei die Pensionshöhe an dessen letzten Lohnhöhe berechnet wird. (Die Mitarbeiter eigenen Einzahlungen wären deshalb nicht notwendig, da diese von vornherein entsprechend weniger Vergütung erhalten. Warum sollte man einem Mitarbeiter erst 200€ mtl. mehr an Lohn zahlen, wenn der selbe dann wiederum 200€ an Beiträgen zahlen soll. Das käme aufs gleiche aus.)

(zum Unterschied gestrichen)

Die hierin erwirtschafteten Gelder, sowie sämtliche Straf- und Bußgelder fließen in vollem Umfang der Staatskasse zu, wovon dann Wirtschaftshilfen und soziale Einrichtungen und Finanzielle Rücklagen geschaffen werden, dessen Verwendung jedoch das Volk allein zu bestimmen hat.

(zum Unterschied gestrichen)

Dann gibt es ja noch die rein privatwirtschaftlichen Unternehmen. Hier ist es sicherlich Sache des Unternehmers bzw. eines Arbeitskampfes durch Gewerkschaften, wieviel einem Mitarbeiter gezahlt wird.

(zum Unterschied geändert)

Alle Preise sind frei. Sie richten sich schlicht nach Angebot und Nachfrage. Es könnte zum Beispiel ein Mindestlohn von 1t€ eingeführt werden, von dem auch keine Steuern (Sozialleistungen werden über Steuern finanziert) abgezogen würden, und diesen darüber hinaus eine (zum Unterschied geändert) Wohnen vom Staat finanziert werden. Wer diesen Betrag als AG nicht zahlen kann, bekommt vom Staat ein auf "5 Jahre" gesehenes Zinsloses Darlehen für die Differenz, das nach Ablauf dieser Zeit

jedoch mit 5% Verzinst wird. Zahlt ein AG mehr als 1.500,-€, braucht man lediglich noch keine Steuern zu zahlen, hat jedoch kein Recht mehr auf kostenfreies Wohnen. Ab über ca. 2t€mtl. Einkommen zahlt jeder dann auch gestaffelte Steuern. Jeder Bürger mit einem Vermögen von bis zur vom Volk selbst zu bestimmenden Höhe, hat ab dem Alter von 50 Jahren ein Recht auf Altersruhegeld, dessen Höhe bei unvermögenheit jeweils ebenso vom Volk selbst bestimmt aus Steuergeldern finanziert wird.

Wer hiervon Schulden macht, braucht rechtlich nichts zurück zu zahlen, was jedoch in einer Liste solcher festgehalten würde, welche von Betrieben über Auskunftsbüros (in öffentlicher Hand – nur allgemein) als eingetragen oder nicht benachrichtigt werden könnte. (ähnlich der heutigen Schufa) Eine Weitergabe dieser Infos wäre hart mit hohen Strafgeldern zu bestrafen. Es geht der Öffentlichkeit nichts an, wieviel Schulden ein einzelner hat. Der Tatbestand von Schulden hindert einen jeden jedoch an vielen, dem öffentlichen Leben teilhabenden, Möglichkeiten.

Wer mehr als, wie z.B. 2.100€mtl. verdient (egal wodurch), kommt in eine Steuernstaffel zur Regelung für Steuerzahlungen.
(wobei durch diese Regelung die Steuerzalungspflicht sicherlich auch niedriger beginnen könnte – wenn nötig ja auch eh müsste)

Arbeitslosen würde jede Möglichkeit gewährt wieder in einem Job zu kommen, und sei dieser nur die Teilnahme an der Staatlichen Verwaltungen. Wer sich dem weigert, und auch sonst keine bemühen zeigt sich selbst finanzieren zu können, wird nur mit dem Lebensnotwendigsten versorgt.

Der Staat ist verpflichtet, allen, die keinen Ausbildungsplatz finden, eine öffentlich eingerichtete Ausbildung eigener Wahl, je nach Marktwirtschaftlicher Nachfrage zu gewähren. Eigenen Interessen und Hobbys sind hier verstärkt zu fördern, um allen die Möglichkeit zu verstärken, im eigenen Hobby oder Interessengebiet tätig werden zu können. Hierdurch würde sicherlich kaum noch jemand arbeitslos bleiben.

Nun kommen nur noch Alleinerziehende, Familien, und Paare

Bei jemanden, wer in einer Lebensgemeinschaft lebt, muß der Steuerfreibetrag entsprechend höher sein, da hier dann mehr als nur die abhängig beschäftigte Person vom Einkommen leben müsste. Da jedoch mehrere Personen zusammen weniger Recourcen benötigen, als eine alleinstehende Person, und Kinder in den ersten Lebensmonaten und dann Jahren weit weniger als Erwachsene brauchen, kann man die Beträge hierfür nicht einfach mit der Anzahl an Personen multiplitzieren.

Eine mögliche Vorstellung des Bedarfs wäre bei 70 oder 80% eines alleinstehenden, an Mehrbedarf für eine zweite erwachsene Person. Ein Kind vielleicht 30 oder 40% eines Erwachsenen, usw. Diese Beträge wären zu ermitteln und zu bestimmen sowie dann letztlich vom Volk selbst zu entscheiden. So viel müsste dem AN dann mehr an Freibetrag zur Verfügung stehen. Ist ein solcher Freibetrag nicht einmal erreicht, wäre die Differenz ggf. vom Staat hinzu zu geben u.U. mit Verzinsung für den AG mit der 5 Jahresregelung.

Diese ist allerdings die mir persönlich auch am wenigsten Vorschwebende, es sei denn, es bleibt Regierungstechnisch, alles, wie es gerade ist.