Unternehmenssteuern
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SLOGAN

Seit 23.05.2013

Unternehmenseinkommensteuern wie folgt :

Freibetrag = eine Million. Je erste Mitarbeiter bis
20 = weitere 100.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
50 = 50.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
500 = 30.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
10.000 = 20.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
100.000 = 10.000€, je..... bis
eine Million Mitarbeiter = 1.000€.
Oder so ähnlich.

Steuer = alles über die Freibeträge laufende bis 50t = 10% Steuern, darüber bis 500t = 20%, darüber
bis eine Million = 25%, darüber
bis 5 Million = 40%, darüber
bis 50 Million = 60%, bis hin zu über
1 Mrd. = 70%. Die liste wäre nur noch zu verfeinern bzw. anzugleichen.

Bei Entlassungen von Mitarbeiter trotz höherer Gewinne aufgrund von Rationalisierung müssten Jährlich Steuern von (gewinnerhöhung/100*99) vom erhöhten Anteil des Gewinns gezahlt werden. Hierfür wird eine Buchprüfung durch ein unabhängiges Institut angefordert, welches die eigene Buchführung öffentlich im Internet verfolgbar macht, um hier Korruption ausschließen zu können.

Beispiel : Ein Unternehmen macht eine Milliarde mehr Gewinn als zuvor, und entlässt nun dennoch 10.000 Mitarbeiter. Dies würde bedeuten, das sie die eine Milliarde Mehrgewinn / 100 = 10 Millionen * 99 (1% des Mehrgewinns soll das Unternehmen auch einbehalten können, welche jedoch auch wieder auf die Versteuerung angerechnet wird.) = 990 Millionen / 10.000 entlassenen Mitarbeitern = 99.000€ je entlassenen Mitarbeteiter für das Jahr. Je nach Gewinnerhöhung seit entlassung. Bei ein hundert Millionen Mehrgewinn nach bzw. trotz Etlassungen = 9.000 € je entlassenen Mitarbeiter für das Jahr. Nach dieser Regelung würde ein Unternehmen es sich sehr genau überlegen, wann es Mitarbeiter entlässt. Doch sollte diese Regelung auch erst bei Unternehmen mit einem vom Volk zu entscheidenden Jahresgewinn bzw. Stammkapital beginnen.

Bei versorgerischen Unternehmen die der Grundversorgung dienen, wäre ich persönlich für eine Verstaatlichung, wo die Preise mit Geringeinkommensrabatten ausgestattet würden, und Mitarbeiter einen bestimmtes Grundeinkommen bekäme, welches den Freibetrag entspräche und die staatlichen betrieblichkeiten, wo möglich, 2. Klasse, kostenlos nutzen könnten. Verstaatlichen würde ich, wenn das Volk es wünschen sollte - die Bahn AG, die Telekom (obwohl hier die privaten, solange das Volk nichts anderes verlange, auch weiter erlaubt würden), Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser-, Öl- und Wäremerzeugung und Vertrieb, Personen nah und Fernferkehr im allgemeinen, Wohnimmobilien (wo hier das gleiche prinzip, wie bei der Telekom gelte), Lebensmittelanbau und Rohlebensmittelvertieb, Spirituosen und alle Formen von Drogen (Medikamente - oder wie die im Fachjargon heißen) herstellung und Vertrieb (soweit dann überhaupt angeboten), und Banken, also alles, was zum allgemeinen Leben, ohne Extras dazu gehört. Allegemeine Risiken werden vom Staat aus Steuergeldern abgedeckt.

Dinge, die möglichst abgeschafft werden sollen, werden mit nutzungsentgeltlichen hohen Steuern belegt, um diese Steuern wiederum zur Forschung und Einführung von Dingen, von denen sie ausgetauscht werden, zu finanzieren. Vom Zeitpunkt an, wo der Austausch noch nahezu unmöglich ist, sollten die Steuern noch erträglich gering sein, sobald ein Austausch möglich wird immer stärker erhöht, bis der Austausch nur noch eine reine prestigefrage ist, und dann so hoch, das es sich kaum mehr jemand leisten kann, und dann zu Risikoabdeckung, oder gar sonstige Steuersenkungen verwendet werden.

Dinge, die schlicht dem Vergnügen gelten, doch eigentlich krank machen (z.B. Alkohol und Tabak) sind sehr hoch zu besteuern und dem Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen.

Arbeitsvergütungen sollten, neben Angebot und Nachfrage, je nach der Aufwendigkeit des Berufes und der Erreichung des Berufes auch gestaltet werden. So sollte ein Arzt als Beispiel auf jeden Fall gut mehr verdienen, als eine Putzkraft. Doch sollten die Steuern dennoch gleich gestaltet werden, es sei denn das Volk bestimmt hier was bestimmtes.

Zweckentfremdete Steuern werden verboten. So beispiel Ökosteuer zur Rentenfinanzierung.

Renten, werden in vom AN beliebigen Höhe eingenommen (mind. 50€mtl.), staatlich verwaltet und wirtschaftlich investiert - wie Fonds und ähnliches - zur Förderung der Wirschaft, und bei bedarf des AN (ein hin und her wird es nicht geben, doch wird auch ein Rentner recht auf Arbeit haben), entsprechend seines angesammelten Anteils dann verzinst mtl. oder auch per einmal zahlung ausgezahlt. Mindesteinzahlsumme zur auszahlungsfähigkeit = 1.000€ mtl. - davor gibt es keinen Anspruch.

Unternehmenseinkommensteuern wie folgt :

Freibetrag = eine Million. Je erste Mitarbeiter bis
20 = weitere 100.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
50 = 50.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
500 = 30.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
10.000 = 20.000€, je weiteren Mitarbeiter bis
100.000 = 10.000€, je..... bis
eine Million Mitarbeiter = 1.000€.
Oder so ähnlich.

Steuer = alles über die Freibeträge laufende bis 50t = 10% Steuern, darüber bis 500t = 20%, darüber
bis eine Million = 25%, darüber
bis 5 Million = 40%, darüber
bis 50 Million = 60%, bis hin zu über
1 Mrd. = 70%. Die liste wäre nur noch zu verfeinern bzw. anzugleichen.

Bei Entlassungen von Mitarbeiter trotz höherer Gewinne aufgrund von Rationalisierung müssten Jährlich Steuern von (gewinnerhöhung/100*99) vom erhöhten Anteil des Gewinns gezahlt werden. Hierfür wird eine Buchprüfung durch ein unabhängiges Institut angefordert, welches die eigene Buchführung öffentlich im Internet verfolgbar macht, um hier Korruption ausschließen zu können.

Beispiel : Ein Unternehmen macht eine Milliarde mehr Gewinn als zuvor, und entlässt nun dennoch 10.000 Mitarbeiter. Dies würde bedeuten, das sie die eine Milliarde Mehrgewinn / 100 = 10 Millionen * 99 (1% des Mehrgewinns soll das Unternehmen auch einbehalten können, welche jedoch auch wieder auf die Versteuerung angerechnet wird.) = 990 Millionen / 10.000 entlassenen Mitarbeitern = 99.000€ je entlassenen Mitarbeteiter für das Jahr. Je nach Gewinnerhöhung seit entlassung. Bei ein hundert Millionen Mehrgewinn nach bzw. trotz Etlassungen = 9.000 € je entlassenen Mitarbeiter für das Jahr. Nach dieser Regelung würde ein Unternehmen es sich sehr genau überlegen, wann es Mitarbeiter entlässt. Doch sollte diese Regelung auch erst bei Unternehmen mit einem vom Volk zu entscheidenden Jahresgewinn bzw. Stammkapital beginnen.

Bei versorgerischen Unternehmen die der Grundversorgung dienen, wäre ich persönlich für eine Verstaatlichung, wo die Preise mit Geringeinkommensrabatten ausgestattet würden, und Mitarbeiter einen bestimmtes Grundeinkommen bekäme, welches den Freibetrag entspräche und die staatlichen betrieblichkeiten, wo möglich, 2. Klasse, kostenlos nutzen könnten. Verstaatlichen würde ich, wenn das Volk es wünschen sollte - die Bahn AG, die Telekom (obwohl hier die privaten, solange das Volk nichts anderes verlange, auch weiter erlaubt würden), Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser-, Öl- und Wäremerzeugung und Vertrieb, Personen nah und Fernferkehr im allgemeinen, Wohnimmobilien (wo hier das gleiche prinzip, wie bei der Telekom gelte), Lebensmittelanbau und Rohlebensmittelvertieb, Spirituosen und alle Formen von Drogen (Medikamente - oder wie die im Fachjargon heißen) herstellung und Vertrieb (soweit dann überhaupt angeboten), und Banken, also alles, was zum allgemeinen Leben, ohne Extras dazu gehört. Allegemeine Risiken werden vom Staat aus Steuergeldern abgedeckt.