Der Wohnraum selbst

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Gesamt Zähler seit
04.10.2012
Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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Der jeweilige Wohnraum verfügt über eine volle Möblierung,

    es braucht also noch keine Erstausstattung beantrag zu werden, und dies bleibt für eine, möglich später erwünschte Wohnung offen,
einen eigenen Kühlschrank, ein TV-Gerät, und auf Wunsch ebenso ein kleiner PC für Internetzugang (dessen Nutzung jedoch selbst gezahlt werden muß), sowie Geschirr und Wäsche für den täglichen Bedarf (abgsehen von tragbarer Kleidung, dafür muß die betroffene Person selbst sorgen).

Darüber hinaus gibt es dann immer auch Mitnutzbare

    Küche, Bad, Flure, und eine Waschmaschine im Keller und u.U. noch einen Garten
sowie einen Gemeinschaftsraum, und ein Gästezimmer, in dem auch spontan bis dahin obdachlose Gäste ohne Vertrag und Miete, zunächst aufgenommen werden können.