Wohnraumschaffung

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04.10.2012
Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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für alle, ohne eigene Wohnraum, kann dadurch

    das man Wohnraum baut, oder kauft,

    und Wohngemeinschaften mit Gästeraum für weitere Obdachlose zur Sofortaufnahme gründet, die dann sofort wieder als neue Bewohnende zur Finanzierung weitere Wohnobjekte heran ziehen kann, und aus Mietüberschüssen auch wieder weitere Wohnraum vorfinanziert, für diesen Personenkreis sofort anmieten kann, und dies dann zu einer Kettenreaktion führen würde, (unser Hauptweg)

    Dies wird zwar vom Jobcenter leider gar entgegen Artikel 14 Bremer Landesverfassung
      Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern.

    versucht, somit gar rechtswidrig, zu unterbinden, indem es dies .....

      da ist der Verwaltungsanweisung des Senates unter

        "5.5 Besonderheit 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
        Absatz 2 Satz 3
          "Dieses gilt bei Mietverträgen mit einem anderen Mieter (Untermietvertrag) nur, wenn die vertraglich vereinbarte Miete zu der gesamten Wohnungsmiete in einem angemessenen (was aber heißt angemessen?) Verhältnis steht.

        willkürzlich als
          "- die gesamt aufkommende Miete muß doch wieder Kopfteilig berechnet werden," interprätiert,

        obwohl in den ersten zwei Sätzen dies bereits vorab klar mit

          "Die Kopfteilmethode gilt nicht, wenn die leistungsberechtigte Person mit dem Vermieter oder einem anderen Mieter einen gesonderten Vertrag über die ihr allein zur Nutzung überlassenen Räume und die gemeinschaftlich genutzte Mietfläche abgeschlossen hat. In diesen Fällen ist die mietvertragliche Vereinbarung für die Anerkennung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung maßgebend, in der Höhe jedoch begrenzt auf die angemessenen Aufwendungen für einen Einpersonenhaushalt."

    ....einfach dementiert, bzw. ihren eigenen Vorstellungen nach willkürlich uminterprätiert

    und es abermals an diese vermietet, und so weiter,

geholfen werden, das Wohnraum für Menschen geschaffen wird, die sonst, aus verschiedensten Gründen, keinen Wohnraum erhalten.

Wohnbaugesellschaften könnten das zwar gar ganz einfach. Tun sie aber gar nicht - daher ist dies, das, was wir tun.

Konkret - Wir mieten eine 4 bis 5 Raum Wohnung, oder ein Haus an, für den, oder das 2 bzw. 3 Personen als feste Bewohner zur Mietfinanzierung nötig sind.
    Diese Mieteinnahmen werden logisch über der zu zahlenden Hauptmiete liegen, so das gewisse Überschüsse erwirtschafte werden.

    Zum Teil zum Tragen von sonstig aufkommeden Kosten,

      wie Einstellung, oder Pauschalen für Ehrenamtliche Fachkräfte

      möglich von den Verein aufzukommende Reparaturen und sonstige Kosten

    doch vor allem auch zur Verwendung von, wie oben beschrieben, vorfinanzierten Anmietung weiteren Wohnraumes, in dem dann wieder 2, oder 3 Personen als Gäste aufgenommen werden können,

    die dann wieder für das nächste Objekt heran gezogen werden können,

    es dann zwei Objekte sind, wo das 4 bis 6 Gäste für gleich zewi Objekte gleichzeitig,

    und dann 4 Objekte, und dann 8 Objekte, und so weiter

    - hier benötigt mann dann jedoch auch schon mehr Leute, die das ganze verwalten und kontrollieren,

    dann müssen gar Leute für diese Tätigkeit eingestellt werden,

    was gar wieder Arbeitsplätze schaffen würde, und so weiter.

Zunächst ausschließlich für eben genannte Personen. Jedoch unter Kontrolle der a) Miete, des b) Zustandes des Objektes, und c) der möglichen Probleme der Bewohnenden selbst.

Jeder kann dort jederzeit (auch schneller als der Kündigungsfrist) dort wieder ausziehen, muß es jedoch nicht.

Später ggf. auch für andere. Aber zunächst muß dafür Sorge getragen werden, das kein Mensch mehr auf der Straße schlafen muß.