Aufenthaltsrecht

....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !
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Arbeitgeberbewertung
Gesamt Zähler seit
04.10.2012
Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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erstellt am 31.03.2019 Wer gibt einer Person, oder einem Volksgremium, das Recht, über andere Personen zu bestimmen, außer es würde ein Volksentscheid darüber geben...

das eine bestimmte Person, oder Personengruppe, sich an einem bestimmten Ort aufhalten darf, oder nicht ?

Ich denke, ein VE würde ergeben, weg mit den Grenzen - ich wäre auch dafür.

Aber, wenn ein Volk eine Wahl abhält, und der ABC, und der GHI, oder so, die Stimmen gibt, das diese Koalieren - wer hat denen je gesagt, sie sollen Grenzen dicht machen - wurde nie, laut Art. 20 Abs. 2 Satz 1 "Alle Staatsgewalt dem Volke." abgestimmt. Sondern von den gewählten schließlich selbst, bestimmt.