Wohnunwillige
erstellt am 20.06.2015
....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !
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Es gibt Menschen zweierlei Kategorieen, die keine Wohnung mehr wollen.

Die erste ist jene, die keine Wohnung mehr wollen, weil sie einfach resigniert haben, und keine Endtäuschung mehr erleben wollen.

Und die andere ist die, wo solche Leute einfach nicht mehr mit der Art der Wirtschaft einverstanden sind, und sich diesem Markt somit einfach vollständig entziehen wollen - ihn einfach zu ihrem eigenen Leid, boykottieren. Gäbe man ihnen einfach eine Wohnung, ohne diese bezahlen zu müssen, und ohne irgendwelche Pflichten, nähmen sie sie auch und würden ihr Leben wieder beginnen zu gestalten und sich dem Gemeinwohl wieder zu widmen.

Wir können diese Menschen sehr gut verstehen. Sie wollen sich nicht mehr kommandieren, oder gar versklaven lassen. Die Sklaverei (ja, die gab es gar in Deutschland einst) ist nun etwa 200 Jahre vorbei. Damals nannte man das Leibeigenschaft und Großgrundbesitzschaft. Und wo - bei den wenig verdienenden, ist da nun der GROßE Unterschied zu damals ? Man erhielt das Recht zu wirtschften, gegen Abgabe von Lebensmitteln, die so groß waren, das die Leibeigenen gerade noch davon leben konnten. Wir möchten gern wissen, bei wievielen Menschen die heute ebenso wieder zutrifft - Arbeiten, Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, so das sie gerade davon leben können ..... steigende Tendenz.

Viele sind aber auch schon gar nicht mehr selbst in der Lage, eine Wohnung finden, weil sie nicht mehr ins gesellschaftliche Bild passen und teils auch nicht mehr, diese zu halten, weil sie mit einer Wohnung ähnlich umgingen, wie mit einer Höhle, oder einem Zelt. Kein große Sauberkeit, kein Ordnung und so weiter, was jedoch auch nicht auf alle, solche zutrifft.

Nichts destotrotz bietet eine Wohnung weit mehr Schutz, als ein Zelt, oder eine Höhle, zu dem Menschen in Bremen zumindest auch ein Anrecht laut Art. 14 der Bremer Landesverfassung haben.

Und wenn wir, Deutschland, sich sooo sozial nach Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz, hinstellt, sollte dies nicht auch, egal wie, umgesetzt werden müssen ?