Wohnungssuche
erstellt am 18.03.2015

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Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !






Wir suchen Wohnungen für Menschen in besonders schwierigen Lagen (auch unter Facebook zu finden), und sei es nur die Unfähigkeit, sich recht gepflegt ausdrücken zu können, die ihre Wohnung, aus welchen Gründen auch immer, verlohren haben sollten, oder bereits auf der Straße leben, oder gerade noch bei Freunden unter gekommen sind.

Aufgrund akteuller Erfahrungen werden wir künftig,

    sofern von seiten der Vermietung erbeten,

    keine Wohnung mehr ohne Vollmacht seitens der Mietinteressenten - juristisch gesichert

- vermitteln. Wir müssen dann auch nen Schlüssel zur Kontrollmöglichkeit haben - um ggf. auch nach dem Rechten zu sehen und für Ordnung und Sauberkeit sorgen zu können.

Aktuell leben wir selbst zu 5t in einer 3 Zimmerwohnung mit zwei Mietern und bis zu 3 Gästen.

Für diese 2, oder 3 Personen suchen wir dauernd, und für uns 2, oder 3 gerade aktuell eine Wohnung zum leben.

Das Problem allerdings ist es, das sie schon aufgrund ihres Hintergrundes, und dann zumeinst aufgrund ihres Auftretens keine Wohnung finden, oder zwar noch eine finden, sie dann jedoch aufgrund ihres seins, Erscheinungsbild, oder bloßer Art des Auftretens, nicht erhalten.

Da wir hier aber auch gar die Vermieter sehr gut verstehen können, sei es, welche Profit machen wollen, oder welche, die einfach etwas verdienen wollen, oder ihr Alter absichern wollen, das sie Angst um ihre Miete, oder gar um den "Gegenstand" der Wohnung selbst haben.....

....treten wird dort dann nun auf den Plan.

Solange diese Personen nicht in sogenannten "Lohn und Brot", "Arbeit", "Beschäftigung", oder auch noch unmöglicher und sozial ungerecht "sozialversicherungspflichtiger Arbeit" genannt sind, stehen, beziehen diese, oder haben Anspruch auf Leistungen nach dem sogenannten SGB II (Sozialgesetzbuch), oder auch Hartz4 genannt.

Hier empfehlen wir dann immer schon mal, das diese Personen die Miete, für die wir uns dann einsetzen, vom Amt direkt an die Vermietung gezahlt wird, mit dem Zusatz der Abtretung der Möglichkeit, das diese Regelung vom Mieter wieder zurück gezogen werden kann - heißt, das die Mietpartei, solange in Leistung stehend, die Regelung, das die Miete direkt vom Amt zur Vermietung geleistet wird, nicht wieder zurück gezogen werden kan.

Dies ist der finanzielle Aspekt !

Nun kommt der Aspekt der Sache der Wohung selbst. Auch kein Vermieter will, das die Wohnung kaputt geht, und sei es "nur" fahrlässig, total zugemüllt, verkommen lassen, oder in welchem Zustand auch immer einfach so verlassen wird.

Daher vereinbaren wir mit den Mietinteressenten (sofern einverstanden - sagen ihnen aber auch, wenn nicht, wird es um so schwieriger, was zu finden) eine Regelung, das wir, mit, oder ohne der Vermietung (das mußt diese selbst entscheiden), einmal monatlich, oder einmal vierteljährlich, die Wohnung, nach vorheriger Absprache mit den Mietern, besichtigen dürfen. Sollten Dinge auffallen, die schnellstens behoben werden müssen, werden wir uns als Club, oder was später auch immer, selbst darum mit kümmern, das diese Dinge wieder in Ordnung kommen.

Bei der Miete stellen wir folgende Regel, das die Vermietung uns gegenüber eine Erklärung abgeben muß, bzw. uns unterschreiben muß, das sie damit einverstanden ist, das bei ausbleiben der Miete, uns unverzüglich Mitteilung gegeben werden muß. Sofern dies geschiet, und die Miete weiterhin für mehr als 6 Wochen ausbleibt, erklärt die Mietpartei sich außerordentlich damit einverstanden, die Wohnung nach Ablauf von 8 Wochen, nach Bekanntgabe des ausbleibens der Miete, die Wohnung, ohne weiteren Rechtsanspruch, wieder zu räumen. Die Vermietung ist also angehalten, so einen Misstand, wirklich unverzüglich mit zu teilen, da ihr ansonsten selbst Rückstände entstehen, die nicht sein müssten. Da in aller Regel eine mind. 2 Monatliche Kaution verlangt wird, ist dieser, mögliche Mietrückstand damit dann gesichert.

Zum Schutze von Vermietenden : Auch sie sollen zufrieden sein und keine schlechten Erfahrungen mit diesen Menschen machen.
Hier lassen wir diese potentiellen Mieter, damit sie überhaupt ne Wohnung (und sei es nur als Sprungbrett für eine später endgültige Wohnung) erhalten - sprich ein Dach über den Kopf und Sicherheit durch ihren eigenen 4 Wänden dann,

eine Einverständnisserklärung unterschreiben, das sie sich auch einmal die Woche, bis alle viertel Jahr mal von uns, und auf Wunsch der Vermietung auch davon, nach dem Rechten sehen lassen, ob alles ok ist. Dazu, sollte Miete ausbleiben, und mehr als eine volle Miete im Rückstand sein, die Wohnung sofort wieder geräumt werden muß, sollte hierfür nicht sehr Zeitnah eine Bestätigung des Amtes zur Mietübernahme erfolgen und, sollte der Zustand der Wohnung nicht mehr in Ordnung sein, packen wir selbst auch mit an, um den Zustand wieder her zu richten.

Sollte hier jemand bedenken um dessen Einrichtung haben, fragen wir, ob die Einrichtung entfernt werden, und wir für Personeneigene sorgen können, oder hier eine extra Versicherung abgeschlossen werden können mag.