Jobcenter
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Gesamt Zähler vom
05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Wir wollen das Jobcenter dazu bringen, endlich ihren Job nach Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (das oberste existierende Deutsche Gesetzbuch) "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.", und Abs. 3 "Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig." richtig zu tun. Dazu hat das BVerfG nun am 9.2.2010 ein Urteil " 1 BvL 1/09, Absatz-Nr. (1 – 220)" gefällt, das der Regelsatz neu berechnet werden muß, da er nicht Verfassungskonform ist. Dies kann wohl kaum der Fall sein, da er zu hoch ist - und wohl sicherlich auch nicht, weil nur auf dem falschen Berechnungsweg auf das Ergebnis gelangt wurde, sondern letztlich nur, weil es zu niedrig ist, was einem Gericht jedoch nicht zusteht, dies zu urteilen. D.h. das der Regelsatz offensichtlich zu niedrig ist. Und wie kann es möglich sein, das der Regelsatz dann noch, aus welchem Grund auch immer, sanktionen ausgesprochen wird, wenn schon der Regelsatz selbst, laut dem obigen Verfassungsgerichtsureil, verfassungswidrig ist ?

Dieser ist, die ratsuchende Person zu unterstützen (nicht zwingen oder bedrängen), den Beruf, oder Arbeitsplatz zu finden, den die ratsuchende Person selbst wünscht. Ist die Ratsuchend Person selbst nicht schlüssig, so ist ihr nach besten Kräften zu beraten und zu helfen, den eigenen Weg zu finden. Ist der Weg, oder das Ziel gefunden, ist der Person Unterstützung zu dem zu gewähren, was die ratsuchende Person selbst bestimmt will. Ist dies nicht möglich, haben zunächst Staat (Behörde) und ratsuchende Person - beide Seiten - pech gehabt.

Kein Mensch will nur auf den Tod wartend im Bett liegen, oder vor der Glotze hängen, sondern etwas Spaß, oder Sinn bringendes, oder etwas sich der Gesellschaft einbringendes tun um dem eigenen Leben einen Sinn zu geben. Hierfür hat das Jobcenter die Aufgabe, jeglich sinnvolle Unterstützung zu erbringen, dieses Ziel zu erreichen.

In Bremen wird nun aktiv genau daran gearbeitet.